Personal stützt sich am Rücken ©UK NRW | BGW
Stand: 03/2022

BM Die ergonomische Arbeitsweise

An erster Stelle steht immer die Überlegung, wie eine zu hohe körperliche Belastung ganz oder teilweise zu vermeiden ist. Hier ist vor allem die Ausnutzung der vorhandenen Bewegungsmöglichkeiten des Menschen von Bedeutung. So kann die zu pflegende Person auch ihre Restaktivität erhalten oder sogar wieder mobiler werden. Um dies zu ermöglichen, muss die Umgebung entsprechend gestaltet und gegebenenfalls auch entsprechende Hilfsmittel eingesetzt werden. Hier kommt der Einsatz von Kleinen Hilfsmitteln ins Spiel. Zum Bewegen oder Umsetzen sehr schwerer oder stark bewegungseingeschränkter Pflegebedürftiger sollte ein Technisches Hilfsmittel, z. B. ein mobiler Lifter oder eine Positionswechselhilfe verwendet werden. Selbst bei Hilfsmitteleinsatz muss – wenn nötig und sinnvoll – zu zweit gearbeitet werden!

Nicht vergessen: Schmuck, Uhren und Ringe an Armen und im Gesichtsbereich sind abzulegen, um sich und die zu Pflegenden nicht zu verletzen und ggfs. sind lange Haare zusammenzubinden, damit diese nicht danach greifen können.

Grundprinzipien der ergonomischen Arbeitsweise beim Bewegen von Menschen: 

  • eine Situationsanalyse machen, 
  • die Bewegungsaktivität unter Berücksichtigung der Ressourcen des Menschen planen, 
  • geeignetes Schuhwerk tragen, 
  • den Menschen über die geplante Aktivität informieren, 
  • die biomechanischen Grundprinzipien berücksichtigen, 
  • Sturz- und Stolperfallen beseitigen, 
  • für ausreichend Platz sorgen – Hindernisse beiseite räumen, 
  • die benötigten Hilfsmittel bereitstellen insbesondere für Aktivitäten die mit Heben verbunden sind, 
  • die Grenzen der individuellen Belastbarkeit beachten, 
  • falls zwei oder mehrere Beschäftigte für die Pflegehandlung notwendig sind, sollte der Bewegungsablauf vorher besprochen werden und die Beschäftigten sich beim Durchführen der Bewegung koordinieren, 
  • die geeignete Ausgangsstellung wählen (Grätsch- oder Schrittstellung) – abhängig von der Bewegungsrichtung der Aktivität, 
  • das geeignete Arbeitsniveau für Bett/Trage/Liege etc. wählen – dieses richtet sich nach der Ausgangsstellung und der Körpergröße der Beschäftigten sowie der beabsichtigten Aktivität.

Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ entnommen.


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